Die Dekorationen bzw. Beschriftungen sind in der Regel dauerhaft und gegen äußere Einflüsse geschützt.
Es lassen sich brillanteste Dekore bei höchster Designfreiheit erzielen, wobei die Farbanzahl unbegrenzt ist.
Die Dekorationen sind lebensmittelrechtlich unbedenklich, da die Farben in der Regel nicht an der Oberfläche liegen und somit auch nicht mit Lebensmittel in Berührung kommen können.
Es besteht kein Raumbedarf für weiterverarbeitende Produktionsstätten, und es wird kein Zwischenlager benötigt.
Die Teile verlassen die Maschine fertig dekoriert, deshalb ist jede weitere Bearbeitung überflüssig.
Der bei einer nachträglichen Dekorierung anfallende Ausschuss wird vermieden.
Es können ohne Zeit- und Kapazitätsverluste unterschiedliche Dekorationen oder Beschriftungen vorgenommen werden, indem lediglich eine anders bedruckte Folie eingelegt wird.